- Nachfeststellung
- die nachträgliche, erstmalige Feststellung eines ⇡ Einheitswerts auf einen anderen (späteren) Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt gemäß § 23 BewG; (⇡ Hauptveranlagung).- N. ist vorzunehmen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (1) eine ⇡ wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) neu entsteht; (2) eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll; (3) für eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) ein besonderer Einheitswert nach § 91 II BewG festzustellen ist.- Der N. werden die Verhältnisse im ⇡ Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt, bei N. der Einheitswerte für ⇡ Grundbesitz jedoch die des ⇡ Hauptfeststellungszeitpunkts. Auf N. folgt i.d.R. ⇡ Nachveranlagung.- Anders: ⇡ Fortschreibung.
Lexikon der Economics. 2013.